Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Spark Digital (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Fahrschule“) über die Erbringung von Leistungen zur Leadgenerierung, insbesondere Kampagnenstrategie, Creative-Produktion, Kampagnenmanagement sowie Direktansprache und Vorqualifizierung von Interessent:innen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst.

§ 3 Leistungen der Agentur

(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Fachkunde und aktuellem Marktstandard.

(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (z. B. freie Mitarbeiter:innen, Subunternehmer) einzusetzen.

(3) Geschuldet wird die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstleistung), nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, soweit sich aus § 8 dieser AGB nichts anderes ergibt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber wirkt an der Leistungserbringung wie folgt mit und stellt insbesondere rechtzeitig zur Verfügung:

  • Zugriff auf bzw. Mitwirkung beim Werbekonto (Business-Konto) der jeweiligen Plattform

  • Informationen zu Standort, Leistungen, Preisen, Führerscheinklassen und Zielgruppen

  • vorhandenes Bild- oder Videomaterial, sofern verfügbar

  • Aufnahme des von der Agentur angeforderten Rohmaterials innerhalb der vereinbarten Frist

  • Freigabe von Werbemitteln und Kampagnen innerhalb von 48 Stunden nach Vorlage

  • Kontaktaufnahme mit eingehenden Anfragen innerhalb von 24 Stunden

  • ein realistisches, marktübliches Einzugsgebiet sowie ein marktgerechtes Preis-/Leistungsangebot

  • Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson

(2) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unterlassenen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur. Sämtliche Fristen – einschließlich der Fristen nach § 8 – verlängern sich in diesem Fall entsprechend der eingetretenen Verzögerung.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistung einzustellen und den bis dahin entstandenen Aufwand abzurechnen; Ansprüche aus § 8 entfallen in diesem Fall.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern im Angebot ein Gesamtpreis als Einmalzahlung vereinbart ist, ist dieser vollständig vor Kampagnenstart fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt digital, z. B. über Lexoffice oder EasyBill.

(3) Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.

(4) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Werbebudget

(1) Der vereinbarte Gesamtpreis umfasst das für die Kampagnenlaufzeit vorgesehene Werbebudget. Dieses wird von der Agentur im Namen bzw. im Werbekonto des Auftraggebers oder eines von der Agentur verwalteten Werbekontos eingesetzt.

(2) Preis-, Gebühren- oder Funktionsänderungen der genutzten Werbeplattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur und begründen keine Ansprüche gegen die Agentur.

(3) Wünscht der Auftraggeber ein höheres als das vereinbarte Werbebudget, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung; die Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestlaufzeit der Zusammenarbeit beträgt 3 Monate ab Kampagnenstart. Greift die Geld-zurück-Garantie nach § 8, verlängert sich die Laufzeit um die dort geregelte Überbrückungszeit.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere bei wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 4 oder bei Zahlungsverzug vor.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 8 Geld-zurück-Garantie

(1) Als „qualifizierte Anfrage“ gilt eine über die Kampagnen der Agentur generierte Kontaktanfrage einer Person mit ernsthaftem Interesse an einer Führerscheinausbildung, korrekten und erreichbaren Kontaktdaten sowie Wohnsitz im vereinbarten Einzugsgebiet.

(2) Werden innerhalb von 3 Monaten ab Kampagnenstart nicht mindestens 15 qualifizierte Anfragen generiert, hat die Agentur das Recht, eine Überbrückungszeit von weiteren 3 Monaten zu nutzen, um die vereinbarte Anzahl qualifizierter Anfragen zu erreichen. Für diesen Zeitraum fällt keine zusätzliche Betreuungsvergütung an.

(3) Werden auch bis zum Ende der Überbrückungszeit (insgesamt bis zu 6 Monate ab Kampagnenstart) nicht mindestens 15 qualifizierte Anfragen erreicht, erstattet die Agentur dem Auftraggeber die gezahlte Vergütung abzüglich des im Rahmen der Kampagnen bereits tatsächlich eingesetzten Werbebudgets, da dieser Anteil direkt an den jeweiligen Werbepartner (z. B. Meta) fließt und nicht bei der Agentur verbleibt.

(4) Voraussetzung für die Geld-zurück-Garantie ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach § 4 vollständig nachgekommen ist, das vereinbarte Werbebudget durchgehend zur Verfügung stand und keine Reduzierung, Aussetzung oder Zweckentfremdung des Budgets oder der Kampagnen durch den Auftraggeber erfolgt ist.

(5) Der Anspruch auf Rückerstattung ist innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des maßgeblichen Zeitraums in Textform gegenüber der Agentur geltend zu machen; andernfalls erlischt er.

(6) Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf qualifizierte Anfragen, nicht auf abgeschlossene Anmeldungen. Die finale Anmeldung hängt u. a. von Erreichbarkeit, Beratung, Preisen, Standort und Nachfassprozess des Auftraggebers ab und liegt außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

§ 9 Nutzungsrechte an Werbemitteln

(1) Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen der Kampagnen erstellten Werbemitteln für die Dauer und den Zweck der Kampagnen ein.

(2) Vom Auftraggeber bereitgestelltes Rohmaterial (z. B. Bild- und Videoaufnahmen) verbleibt im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber sichert zu, über alle erforderlichen Rechte am bereitgestellten Material zu verfügen und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter insoweit frei.

(3) Konzepte, Strategiedokumente und nicht final produzierte Werbemittel bleiben Eigentum der Agentur.

§ 10 Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

(2) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.

§ 11 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet die Agentur nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Auftraggeber für den jeweiligen Auftrag gezahlte Vergütung.

(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden sowie Datenverlust, soweit dieser durch zumutbare Datensicherung des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Änderungen, Sperrungen oder Ausfälle seitens genutzter Werbeplattformen (z. B. Ablehnung von Anzeigen, Kontosperrungen, Algorithmus- oder Preisänderungen), soweit diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

§ 12 Gewährleistung / Erfolg der Maßnahmen

(1) Der Erfolg von Marketingmaßnahmen hängt von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs der Agentur ab (u. a. Marktsituation, Wettbewerb, Erreichbarkeit und Beratungsqualität des Auftraggebers). Die Agentur schuldet daher grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

(2) Eine Ausnahme hiervon bildet ausschließlich die in § 8 geregelte Geld-zurück-Garantie im dort beschriebenen Umfang.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragsdurchführung erforderlich.

§ 14 Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber (Name, Logo) sowie anonymisierte Kennzahlen der Zusammenarbeit als Referenz bzw. Case Study, z. B. auf der eigenen Website oder in Marketingmaterialien, zu nennen und zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(2) Der Auftraggeber darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur an Dritte abtreten.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.



Digitalagentur aus dem Murtal,
spezialisiert auf Performance-Marketing und Software.

Kontakt

Walzwerkgasse 23, 8740 Zeltweg, Österreich

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